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Satzung

§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr

(1)  Der Verein führt den Namen „Hämochromatose-Vereinigung Deutschland“. Er wird in das Vereinsregister beim Amtsgericht Köln eingetragen.
      Die offizielle Abkürzung lautet „HVD“.

(2)  Der Verein hat seinen Sitz und Gerichtsstand in Köln.

(3)  Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.


§ 2 Zweck, Aufgaben, Gemeinnützigkeit

(1)  Zweck des Vereins ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege sowie die Förderung des      Wohlfahrtswesens.

(2)  Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige bzw. mildtätige Wohlfahrtszwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke"   der Abgabenordnung, insbesondere für Patienten der seltenen Erkrankung "Hämochromatose"...

Den vollständigen Text können Sie hier als PDF lesen.

Letzte Fassung vom 19.03.2016 (Jahreshauptversammlung).