Nach dem Gendiagnostikgesetz von 2010 und der letzten Aktualisierung von Februar 2012 sind sogenannte "prädiktive Gentests" nur nach Beratung durch einen Facharzt für Humangenetik möglich. Prädiktiv bedeutet vorhersagend und betrifft z.B. die Verwandten von Hämochromatose-Betroffenen, die noch nicht erkrankt sind, bzw. bei denen weder Symptome noch erhöhte Eisenwerte vorliegen.
Sobald aufgrund von Symptomen oder erhöhten Eisenparamter der Verdacht auf das Vorliegen einer Hämochromatose besteht, darf jeder Arzt einen "diagnostischen Gentest" vornehmen, nachdem er den Patienten dem Gesetz entsprechend aufgeklärt und dies dokumentiert hat.
Link: Liste der Humangenetischen Beratungsstellen in Deutschland