Satzung

§ 1  Name, Sitz, Geschäftsjahr

(1)
Der Verein führt den Namen „Hämochromatose-Vereinigung Deutschland“.
Er wird in das Vereinsregister beim Amtsgericht Köln eingetragen.
Die offizielle Abkürzung lautet „HVD“.

(2)
Der Verein hat seinen Sitz und Gerichtsstand in Köln.

(3)
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.


§ 2  Zweck, Aufgaben, Gemeinnützigkeit

(1)
Zweck des Vereins ist die Hilfe zur Selbsthilfe für Hämochromatose-Patienten.

(2)
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige bzw. mildtätige Wohlfahrtszwecke ...


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