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Das Gendiagnostikgesetz

Mit dem Gendiagnostikgesetz will die Bundesregierung einen rechtlichen Rahmen für genetische Untersuchungen schaffen. Im Folgenden die wichtigsten Inhalte der Eckpunkte:

Genetische Untersuchungen auf Verlangen des Arbeitgebers sind verboten. Außerdem darf der Arbeitgeber die Ergebnisse einer in anderem Zusammenhang vorgenommenen genetischen Untersuchung nicht verwenden. Standarduntersuchungen, mit denen die gesundheitliche Eignung eines Beschäftigten für den Arbeitsplatz festgestellt werden kann, bleiben aber weiter zulässig.

Versicherungsunternehmen dürfen beim Abschluss eines Versicherungsvertrags weder eine genetische Untersuchung noch Auskünfte über bereits durchgeführte Untersuchungen verlangen. Zur Vermeidung von Missbrauch kann vorgesehen werden, dass die Ergebnisse bereits vorgenommener Untersuchungen vorgelegt werden müssen - beispielsweise, wenn eine Lebensversicherung mit einer sehr hohen Versicherungssumme abgeschlossen werden soll.

Der Einzelne soll das Recht auf informationelle Selbstbestimmung im Bereich der Gendiagnostik haben. Dazu gehören das Recht, die eigenen genetischen Befunde zu kennen (Recht auf Wissen) und das Recht, diese nicht zu kennen (Recht auf Nichtwissen). Genetische Untersuchungen dürfen nur durchgeführt werden, wenn die Betroffenen in die Untersuchung rechtswirksam eingewilligt haben.

Allein der Betroffene bestimmt über Weitergabe, Aufbewahrung oder Vernichtung seiner genetischen Daten und Proben.

Niemand darf wegen seiner genetischen Eigenschaften diskriminiert werden.

Genetische Untersuchungen mit Gesundheitsbezug dürfen nur von Ärzten veranlasst werden, die eine entsprechende Qualifikation nachweisen.

Genetische Untersuchungen bei nicht einwilligungsfähigen Personen müssen einen gesundheitlichen Nutzen für die Person haben.

Die vorgeburtliche genetische Untersuchung soll auf medizinische Zwecke beschränkt sein.

Eine unabhängige Gendiagnostik-Kommission soll Richtlinien zum allgemein anerkannten Stand der medizinischen Wissenschaft und Technik erstellen.

Vorgesehen ist ein Verbot heimlicher Vaterschaftstests. "Genetische Untersuchungen zur Feststellung der Abstammung eines Kindes sind nur dann zulässig, wenn die Personen, von denen eine genetische Probe untersucht werden soll, in die Untersuchung eingewilligt haben", heißt es.


Stand: 16.04.2008


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